Jägerprüfung: Kurse & Prüfungen Frühjahrs-Kurs 2026

Informationen

Plätze frei:
26
Maximale Teilnehmeranzahl:
26
Preis für Mitglieder:
Preis für Nichtmitglieder:

20,- EUR

Ort:
Saarwellingen
Ausbilder:
Verschiedene
Termin:

Von: 21.02.2026 - 08:00

Bis: 09.05.2026 - 05:00

Stand Dezember 2025

 

INFORMATION

zum Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung Mai 2026

Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung über ca. 2 Monate an und bringt in diese intensive Ausbildung ihre Erfahrung von mittlerweile sieben Jahrzehnten ein.

Der „Frühjahrs-Lehrgang“ beginnt am

Samstag, 21. Februar 2026 - 08.00 Uhr

im Jägerheim Saarwellingen. Dazu ergeht cirka 10 Wochen vorher eine separate Einladung. Der Lehrgang wird bis Anfang Mai dauern. Anschließend findet die Jägerprüfung statt.

Lehrgang und Prüfung entsprechen der gültigen Jägerprüfungsordnung vom 27.01.2000 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30.01.2025).

Der theoretische Unterricht in den Fächern

  • Jagdrecht sowie verwandte Rechtsgebiete, insbesondere Tierschutzrecht sowie Notwehr- und Notstandsrecht;
  • Wild-/Jagdtierkunde einschließlich Wildbiologie und Wildkrankheiten sowie die Behandlung des erlegten Wildes unter Berücksichtigung der Hygiene und der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel;
  • Jagdbetrieb unter besonderer Berücksichtigung der Fallenjagd sowie Jagdhundewesen;
  • Wildhege, Naturschutz und Landschaftspflege, Wildschadensverhütung sowie Land- und Waldbau;
  • Waffen- und Schießwesen hinsichtlich der im Jagdbetrieb vorkommenden Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen);

findet samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder bis 18.00 Uhr im Jägerheim in Saarwellingen statt. In der Woche vom 27. April – 01. Mai 2026 ist ein Blockunterricht von montags bis freitags ganztägig geplant.

Unter der Feststellungs-Nr. 16.997-11352 können Sie für diese „Intensivwoche“ mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber (nur mit Sitz im Saarland) den sogenannten „Bildungsurlaub“ beantragen.

Die praktische Unterweisung im Umgang und Schießen mit Lang- und Faustfeuerwaffen führen wir samstags auf den Schießständen am Jägerheim durch. Die Waffen (Büchsen, Flinten, Faustfeuerwaffen) für die Ausbildung und die Jägerprüfung werden von der VJS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Munition sind in Form einer Munitionspauschale in den Gesamtkosten enthalten.

Die Jägerprüfungsordnung schreibt vor, dass zur Prüfung nur Personen zugelassen werden, die die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung durch einen Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden im Saarland nachweisen können.

Weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung sind (alle im Unterrichtsangebot enthalten):

  1. Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd oder einer zu Lehrzwecken gestellten Gesellschaftsjagd (auch in Privatrevieren möglich);
  2. Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Jagdpraxis, z. B. über Bau von Reviereinrichtungen, Biotopgestaltung und Biotoppflege (nur gültig, wenn sie bei der VJS absolviert werden!);
  3. Nachweis von zwanzig Schüssen auf einen flüchtigen Überläufer aus 50 m oder 60 m Entfernung freihändig im jagdlichen Anschlag (nur gültig, wenn sie bei der VJS absolviert werden!);
  4. Nachweis von je fünf Schüssen mit Revolver und Pistole (nur gültig, wenn sie bei der VJS absolviert werden!).

Die Lehrgangsgebühr beträgt 1.190,00 € (Wiederholer der letzten 13 Monate zahlen die halbe Kursgebühr), die Versicherungsprämie 10,00 € (Unfall/Haftpflicht), die Prüfungsgebühr 280,00 € und die Munitionspauschale 170,00 € = zusammen 1.650,00 €. Eine Vorauszahlung in Höhe von 650,00 € ist sofort bei Anmeldung fällig; für den restlichen Betrag ergeht ca. 10 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Zahlungsaufforderung durch uns.

Erst zu Lehrgangsbeginn benötigen wir ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und von Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters mit deren genauer Anschrift sowie eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schießen. Vordrucke können während des Anmeldevorgangs heruntergeladen werden.

Die Jägerprüfung, die anschließend an den Lehrgang stattfindet, gliedert sich in drei Teile:

1. Teil = Jagdliches Schießen: 02. Mai 2026
2. Teil = Schriftliche Prüfung: 08. Mai 2026
3. Teil = Mündlich/praktische Prüfung: 09. Mai 2026

Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit die Jägerprüfung als bestanden gilt. Jedoch können auch einzelne Teile wiederholt werden.

Nach bestandener Jägerprüfung kann der erste Jagdschein bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt und gelöst werden.

Für Bewerber zur Erlangung des Falknerjagdscheines nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes besteht die Möglichkeit, die erforderliche „eingeschränkte Jägerprüfung“ abzulegen. Bei der Ausbildung und Prüfung entfällt das Sachgebiet Waffen- und Schießwesen. Die Lehrgangsgebühr zur Vorbereitung auf die eingeschränkte Jägerprüfung beläuft sich auf 952,00 €, die Prüfungsgebühren auf 240,-- € und die Versicherung auf 10,-- € = zusammen 1.202,00 €. Auch hier ist eine Vorauszahlung in Höhe von 650,00 € bei Anmeldung fällig; für den restlichen Betrag ergeht ca. 10 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Zahlungsaufforderung durch uns.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Anmeldungen können ausschließlich online erfolgen.

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